Rechtssicherheit als oberste Prinzip
Die notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift auf Urkunden und Dokumenten und damit auch Ihre Identität als Unterzeichner. Gleichzeitig schützt diese beglaubigte Unterschrift vor Irrtum, Betrug und Zwang, indem sie in einem neutralen und professionellen Umfeld bestätigt wird. Eine solche Feststellung durch einen öffentlichen Notar wird zum Beispiel verlangt, wenn eine Urkunde in ein öffentliches Buch überführt werden soll (Firmenbuch, Grundbuch) und trägt damit maßgeblich zu konstant hoher Qualität und Rechtssicherheit dieser Register in unserem Land bei.
Beglaubigte Kopien
Die beglaubigte Kopie schützt das Originaldokument, indem durch notarielle Feststellung eine rechtlich gleichwertige Kopie erstellt wird. Sie kann anstelle des Originals vorgelegt werden und wird umfassend für den rechtlichen Gebrauch akzeptiert.
Gesetzlich vorgeschrieben für Transaktionen betreffend:
- Grundbuch
- Firmenbuch
- Kaufverträge
- Verpfändungen
Rechtssicherheit und Schutz gegen betrügerisches Verhalten bei:
- Bewerbungen
- Universitären Angelegenheiten
- Gerichtlichen Belangen
- Heirat
Sie benötigen eine Beglaubigung oder eine beglaubigte Kopie?
Wir erstellen diese überprüfbaren Nachweise in einem kurzen unkomplizierten Termin währed unserer Öffnungszeiten. Welche Unterlagen wir dazu von Ihnen benötigen, teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit.